Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!
Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.
Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.
Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!
Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.
Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen