Kurzmitteilung – Verwaltungsgericht verwirft Klagen in 1. Instanz

Die Klagen von 3 Familien und der Ev.Ref. Kirchengemeinde Lengerich gegen die Erlaubnis der laufenden Pumpversuche in Lengerich-Handrup durch den Landkreis Emsland (1) wurde am 8.7.2021 mündlich vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück verhandelt. In diesem Termin bestätigten sich von den Klägern gerügte erhebliche Verfahrensmängel bei der Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP).

Im zweiten Gerichtstermin legte der Beklagte Landkreis nun mit einer zwischenzeitlich durchgeführten zweiten UVP-Vorprüfung nach, gegen die das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 16.09.2021 zunächst erneut Bedenken äußerte.

Nach Bewertung der Kläger weist auch die nachgebesserte UVP-Vorprüfung noch erhebliche Mängel auf. Insbesondere sind in der nachgereichten Vorprüfung Prüfungsbereiche vornherein als nicht zu prüfen bezeichnet worden, obgleich diese im Rahmen einer Vorprüfung hätten untersucht werden müssen. So ist insbesondere der Prüfungsbereich „Baumhecken und avifaunistisch wertvoller Bereiche (u.a. Vogelbrutschutzgebiete) außerhalb von Natura 2000 Gebieten nach Einschätzung der Kläger zu Unrecht als Prüfungsgegenstand ausgeklammert bzw. ist dieser nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden. Letztlich bewertet das Gericht zur großen Enttäuschung der Kläger und Überraschung auch der Prozessbeobachter gleichwohl die Nachholung der UVP-Vorprüfung als ausreichend. Die Klagen werden zurückgewiesen, Schäden am Eigentum der Kläger seien nicht zu erwarten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (2).

Die Kläger wollen jetzt zunächst die weitere Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob gegen das Urteil in die zweite Instanz gegangen werden soll, und sich auch mit der AG Unser Wasser darüber beraten, wie weiter zu verfahren ist.

Die NOZ-Schlagzeile von heute (3) Pumpversuch im Wassergewinnungsgebiet Lengerich-Handrup ist rechtmäßig suggeriert dagegen, dass die Pumpversuche rechtens seien und damit auch, dass Landkreis und Wasserverband richtig gehandelt hätten und dies mit der Fortsetzung auch weiterhin tun… Mitnichten, denn 1.) nicht nur die Petition mit über 1200 Unterschriften werde bislang ignoriert, sondern 2.) auch die negativen Auswirkungen der Pumpversuche seit ihrem Beginn. Diese Darlegungen standen jedoch nicht zur Entscheidung in Osnabrück und wurden vor Gericht auch nicht thematisiert.

Leider laufen die Pumpen weiter!

Zwischenzeitlich setzen sich die Schäden durch den Pumpversuch fort, wie gerade jüngst im N3 Fernsehen ‘Hallo Niedersachsen‘ vom 14.9.2021 dokumentiert wurde und in der Mediathek nachzuschauen ist.

Die Befürchtung weiterer Schäden hat die NOZ in der Ausgabe der Lingener Tagespost (4) vom 18.9.2021 aufgegriffen und auch, dass die Kläger sich vom Urteil überrumpelt fühlen. Die AG Unser Wasser werde weiter gegen die Wasserförderung in Lengerich kämpfen.

Quellenverzeichnis:

  1. https://www.ag-unser-wasser.de/wp-content/uploads/2020/04/%C3%9Cbersicht_Warum-wir-den-Rechtsweg-beschreiten2019-12-22.pdf

  1. https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klagen-gegen-pumpversuch-fur-das-wassergewinnungsgebiet-lengerich-handrup-erfolglos-204228.html

  2. https://www.noz.de/lokales/lengerich/artikel/2423652/wasserpumpversuch-im-gebiet-lengerich-handrup-ist-rechtmaessig – NOZ vom 17.09.2021, 09:17 Uhr

  3. https://www.ag-unser-wasser.de/wp-content/uploads/2021/09/Vom-Gericht-%C3%9CberrumpeltLT-20210918s.pdf – Abdruck in der Lingener Tagespost vom 18.09.2021, bzw. online:  Bürgerinitiative kämpft weiter gegen Wasserförderung in Lengerich (noz.de)

Die AG Unser Wasser, im September 2021