Klagefrist nur bis 25. April 2019…
Der Landkreis Emsland hat die am 01. September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11. Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28. Februar 2019 genehmigt.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier. |
Unter Bekanntmachungsunterlagen als PDF-Dateien (Bereitstellung bis 25.03.2019) können Sie alle relevanten Unterlagen herunterladen. Sie liegen ebenfalls vom 12. bis 25. März 2019 an den bekannten Stellen öffentlich aus (vgl. Bekanntmachung).
Als Teil der umfangreichen Bekanntmachungsunterlagen finden Sie den Wortlaut der Erlaubnis mit Stellungnahme zu den erfolgten Einwendungen hier.
Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Es kann nur geklagt werden. Klagen müssen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht haben. Die Klage-Frist ist unbedingt zu beachten.
Wir werden in Kürze umfassender zur Erlaubnis des Landkreises Emsland Stellung beziehen.