Erlaubnis erteilt: Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschlägen, auf Basis veralteter Grundwasserdaten – wann folgt Plan B?
Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 genehmigt (1). Darin teilt die Genehmigungsbehörde uneingeschränkt die Auffassungen des Antragstellers und sieht durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken keine schädlichen Gewässerveränderungen. Verhängnisvoll, denn das Gegenteil hierzu haben wir in unserem letzten Beitrag Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur intensiv aufgezeigt und zudem mit Hilfe aktueller Grafiken die fatalen negativen Auswirkungen der Erlaubnis belegt.
In der Erlaubnis für die Grundwasserentnahmen wurden nicht berücksichtigt: •Umweltverträglichkeits-prüfungen •Abbruchkriterien •Klimawandel mit mehr Trockenjahren •weniger Niederschlag •höhere Verdunstung •Tallage Lengerichs •erhöhte Wechselwirkungen mit den Wasserwerken in Ohrte und Grumsmühlen •ein deutlich größeres Absenkgebiet •Alternativenprüfungen. Von privaten Einwendern gemachte Einsprüche und beantragte Beweissicherungen wurden zurückgewiesen, z. B. •zu gefährdeten Gebäuden •versiegenden Hausbrunnen und Eigenwasserversorgung •abreißenden Grundwasseranschlüsse zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die individuelle Betroffenheit der Einwender wurde von der Behörde negiert bzw. fehlerhaft bewertet, sodass mehrere Betroffene Klagen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht haben (2). Denn Schadensersatz gegenüber dem Wasserverband können nur auf der Grundlage vorher gemachter Beweis-sicherungsmaßnahmen geltend gemacht werden, welche bislang unzureichend sind.
Selbst Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange (vgl. hierzu unsere Abhandlung Auch TöBs haben Bedenken!) wurden abgewiesen, sogar gerügt. So geschehen zu den Stellungnahmen der Samtgemeinde Lengerich in Vertretung der Gemeinden Lengerich und Handrup: „…eine Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange (sollte) sich grundsätzlich auf die ihr obliegenden Aufgaben beziehen … Sie fungiert nicht als Interessenvertretung der Bürger der Gemeinde und kann sich nicht auf die Verletzung natur-, umwelt- und artenschutzrechtlicher Belange berufen.“ (3) Unglaubliche Worte einer Behörde, sind es doch die Kommunen, die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu aufgefordert sind, den Zustand der Gewässer zu erhalten, bzw. zu verbessern – und: die sich an Hitze und Trockenheit anpassen müssen.
Noch Wetter oder schon Klima? – Neubildung des Grundwassers nimmt ab!
Temperaturrekorde ringsherum, im nahe gelegenen Lingen mit bundesweit 42,6°C am 25. Juli 2019 der höchste Wert, der je in Deutschland seit Wetteraufzeichnung gemessen wurde. Ist das nur Wetter oder spüren wir schon den Klimawandel? ->Weiterlesen